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Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen
Volltext
Berufsfischer, die in den Binnengewässern zum Zwecke der künstlichen Vermehrung oder aus Gründen des Bestandsaufbaus untermaßige Fische oder Fische während der Schonzeit fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung
Handlungsgrundlage(n)
- § 8 Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V)
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Antrag zum Fang untermaßiger Fische oder von Fische während der Schonzeit mit Begründung
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 60,00 bis 250,00
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag, Prüfung, Erteilung der Genehmigung, Zahlung der Gebühr
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Fachlich freigegeben am
18.02.2021
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Dezernat LALLF 710
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Thierfelderstraße 18
Kontakt
Dr. Thomas Schaarschmidt
Position: Dezernatsleitung
Tel.: | +49 385 588-61710 |
E-Mail: | thomas.schaarschmidt@lallf.mvnet.de |
Zuständig für :
- Änderung der Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen
- Änderung der Bootsbescheinigung bei wesentlichen Änderungen am Fischereifahrzeug beantragen
- Angelerlaubnis beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen
- Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen
- Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen
- Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung) beantragen
- Einführung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen
- Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
- Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren
- Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Genehmigung für Fischerei mit Besteckzeesen beantragen
- Gewerblicher Fischfang
- Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
- Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.
Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.