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Hinweise zum Auswahl- und Bewerbungsverfahren

© Landeshauptstadt Schwerin/pagel

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Hinweise:

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Die Landeshauptstadt Schwerin orientiert sich zudem an der Charta der Vielfalt. Sie erkennt damit Vielfalt als Teil ihrer Unternehmenskultur an und ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Frauen und Männern unabhängig von Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung gleiche Chancen bietet. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben – z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr – können bei ansonsten gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt Berücksichtigung finden.

Datenschutzhinweise:

Zum Umgang mit Ihren Bewerbungsdaten wird auf die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO verwiesen.

Informationsblatt zum Datenschutz für Bewerberdaten

Bei Bedarf wird Ihnen das Infoblatt zum Datenschutz zugesandt.

Bewerbungsunterlagen:

Es können nur Bewerbungen für konkret auf dieser Homepage ausgeschriebene Stellen berücksichtigt werden. Daher bitten wir Sie, von Initiativbewerbungen grundsätzlich Abstand zu nehmen.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Anschreiben mit Angabe der Bewerbungskennziffer
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über die geforderte berufliche Qualifikation
  • Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen/Referenzen (soweit vorhanden)

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen als pdf-Dokument per Email an bewerbung@schwerin.de.

Sämtliche Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet.

Beachten Sie, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt worden ist.

Bewerbungskosten:

Die im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens anfallende Kosten, dazu gehören auch Reise– und ggfls. Übernachtungskosten, werden von der Landeshauptstadt Schwerin nicht übernommen.

 

Wichtige Informationen zum Datenschutz bei Bewerbungen (DSGVO)
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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Personal

Herr Stephan Karp
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Am Packhof 2-6
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