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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Landeshauptstadt Schwerin (schwerin.de).

Die Landeshauptstadt Schwerin ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Eye-Able®
Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten.

Übersetzung durch Conword
Durch den Drittanbieter CONWORD wird die Webseite der Landeshauptstadt Schwerin (schwerin.de) in Echtzeit in zehn Sprachen übersetzt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist noch nicht vollständig mit des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Die Barrierefreiheit der Seiten des Stadtportals wird regelmäßig von einem externen Dienstleister überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V:

Nicht-Text-Inhalte

  • Wenigen Elementen fehlt ein Alternativtext (bspw. Bilder, Frames).
  • Einige Bilder haben keinen oder den Dateinamen als Alternativtext.

Schriftgrafiken

  • An mehreren Stellen werden Grafiken mit Schrift verwendet. Nicht immer ist der enthaltene Text über den Alternativtext wahrnehmbar. In einigen Fällen enthält der dazugehörige Fließtext die Informationen als Textalternative. In einigen Fällen ist der Text nur dekorativ.

Tabellen

  • Die Kopfzeilen einiger Tabellen sind nicht klar definierbar.
  • Manchen Zellen einiger Tabellen fehlt der Kontext.

Formulare

  • Bei einigen Formularsteuerelementen fehlt die zugängliche Bezeichnung.

Untertitel

  • Nicht alle Videos verfügen über Untertitel.

Audiodeskription

  • Nicht alle Audio-Inhalte verfügen über eine Audiodeskription.

Linkzweck

  • Einige Links erhalten keinen aussagefähigen Alternativtext und sind nicht eindeutig identifizierbar.

Struktur und Informationen

  • Nicht alle Aufzählungen sind programmatisch wahrnehmbar.
  • Auf manchen Seiten kann es zu leeren Containerelementen kommen.

Fokus

  • Bei einzelnen Elementen ist nicht deutlich zu sehen, dass sie gerade den Tastaturfokus besitzen.
  • Der Seitenzoom ist eingeschränkt, wird aber durch das Tool Eye-Able® unterstützt.

Fokusreihenfolge

  • Einzelne nicht sichtbare Elemente können mit der Tastatur angesteuert werden.

barrierefreie Dokumente

  • Die meisten PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24. Februar 2022 erstellt und zuletzt am 10. Januar 2024 überprüft und aktualisiert. Eine automatisierte Prüfung mit dem Tool "Siteimprove" ist Grundlage für die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte.

Kontaktformular

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Der einfachste Weg dafür ist über das folgende Formular:

Ich bin kein Roboter

Dieses Formular ist vor Bot-Zugriffen geschützt. Bitte klicken Sie auf den Link, um zu bestätigen, dass die Anfrage wirklich von Ihnen und nicht von einem Roboter gesendet wird.

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

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