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Änderungssatzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Schwerin vom 24.10.2009 26.10.2011

Artikel 1 – Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung

Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Schwerin vom 08.07.2007 (Stadtanzeiger vom 06.07.2007, S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Satzung vom 24.10.2009 (Stadtanzeiger vom 23.10.2009, S. 3 ) wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt je Straßenfrontmeter

1. bei den Straßen der Reinigungsklasse 0      39,34 Euro
2. bei den Straßen der Reinigungsklasse 1      20,55 Euro
3. bei den Straßen der Reinigungsklasse 2       8,02  Euro
4. bei den Straßen der Reinigungsklasse 3       4,89  Euro.


Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.



Schwerin, den 14.10.2011


Angelika Gramkow
Oberbürgermeisterin


Im Internet am 26.10.2011 veröffentlicht.

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