Das Gebiet um den ehemaligen Güterbahnhof im Nordwesten der Stadt, zwischen dem Obotritenring und dem Medeweger See, ist bereits seit vielen Jahren Gegenstand von Überlegungen zu einer städtebaulichen Erneuerung. Seit kurzem ist die Stadt nun auch Eigentümerin eines Großteils der nicht mehr betriebenen Güterbahnhofsflächen. Zusammen mit der städtischen Liegenschaft des früheren Kraftfahrzeuginstandsetzungswerkes "KIW Vorwärts" am Mittelweg verfügt sie damit über die zwei größten und bedeutendsten Flächenpotenziale in Schwerin für eine nachhaltige und soziale Quartiersentwicklung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit in unmittelbarer innerstädtischer Lage.
Beide Flächen werden von gewerblichen Nutzungen am Hopfenbruchweg, Mittelweg und der Straße "Am Güterbahnhof" privater Eigentümerinnen und Eigentümer umringt.
Nach vorläufiger Einschätzung liegen für den Bereich städtebauliche Missstände nach § 136 Baugesetzbuch (BauGB) vor, die es rechtfertigen, eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme als Sanierungsgebiet oder Stadtumbaugebiet zu beschließen. Sanierungs- und Stadtumbaugebiete sind auch die Voraussetzung dafür, um in die Städtebauförderung aufgenommen zu werden und Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.
Die Landeshauptstadt Schwerin hat daher mit Beschluss vom 07. November 2022 für das Gebiet "Weststadt-Ehemaliger Güterbahnhof/Hopfenbruchweg/Mittelweg" die Durchführung von vorbereitenden Unter- suchungen eingeleitet.