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Landeshauptstadt Schwerin - Team Erschließungs- und Ausbaubeiträge

Im Team Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen werden Straßenbau- und Erschließungsbeiträge ermittelt und erhoben. 

Unter Erschließung sind die baulichen Maßnahmen zu verstehen, die die bauliche oder gewerbliche Nutzung von Grundstücken ermöglichen; die Erschließung zielt auf die Baureifmachung von Grundstücken ab. Zu diesem Zweck errichtete Anlagen sind Erschließungsanlagen im Sinne der §§ 123 ff des Baugesetzbuches (BauGB). Für den der Landeshauptstadt Schwerin durch die Herstellung einer Erschließungsanlage entstehenden Aufwand sind gemäß § 127 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt Schwerin Erschließungsbeiträge zu erheben.

Erschließungsbeiträge Beim erstmaligen Bau von Erschließungsstraßen werden Erschließungsbeiträge von den Anliegern nach dem BauGB (§§ 127 ff.) erhoben. Die Erschließungsbeiträge betragen 90% der umlagefähigen Baukosten.

Straßenbaubeiträge Nach dem Kommunalabgabengesetz M-V (KAG MV) ist die Stadt verpflichtet, bei straßenbaulichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben. Die Höhe des Anteils bestimmt sich nach der Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen  und liegt in Abhängigkeit von der Verkehrsbedeutung und der ausgebauten Teileinrichtung (u. a. Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Parkflächen) zwischen 20% und 75% der Investitionskosten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Adresse

19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Am Packhof 2-6

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin

Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

Leistungen