Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Soziales

Wer sind wir?

Der Fachdienst Soziales ist Ansprechpartner für eine Vielzahl von sozialen Leistungen. Eine der grundlegenden Aufgaben ist die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Hierzu zählen vor allem die Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die vielfältigen Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen und die Hilfe zur Pflege. Aber auch besondere Sozialleistungen wie Wohngeld, die Hilfen des Bildungs- und Teilhabepakets, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Blindenhilfe und Landesblindengeld werden im Fachdienst Soziales bearbeitet. Die Hilfen werden üblicherweise in Form von Geldleistungen gewährt. Die Vermeidung von Obdachlosigkeit als ordnungsrechtliche Aufgabe gehört ebenfalls zum Fachdienst.

Die Aufgaben umfassen nicht nur die Leistungsgewährung sondern schließen  eine umfassende Beratung der Kunden ein. Dabei ist die Zielstellung des Gesetzes zur Hilfe zur Selbsthilfe und der Leistungsnachrang zu beachten. Die Erarbeitung von Sozialplanungen (zuletzt wurde die Pflegesozialplanung für die Landeshauptstadt Schwerin fortgeschrieben) und die Förderung von sozialen Einrichtungen sind weitere Aufgaben des Fachdienstes.

Gemeinsam mit den Kranken- und Pflegekassen in Mecklenburg Vorpommern ist die Landeshauptstadt Schwerin Träger des Pflegestützpunktes Schwerin, der organisatorisch dem Fachdienst Soziales zugeordnet ist. Darüber hinaus arbeiten wir im „ Verbund Pflege“ mit den maßgeblichen Akteuren an der Umsetzung der Erkenntnisse aus der Pflegesozialplanung.
Der Fachdienst Soziales ist ebenfalls Ansprechpartner für die Verhandlung von Leistungsangeboten nach dem SGB XII.

Was sind unsere Ziele?

Die Zieldefinition ergibt sich aus § 1 des Sozialgesetzbuchs XII: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.“
In diesem Zusammenhang ist auch der Erhalt und die Weiterentwicklung von Leistungsangeboten zur Sicherung der sozialen Infrastruktur auf der Grundlage der ermittelten Bedarfe zu nennen.

Unsere Struktur

Finanzen, Planung & Controlling

Die Erarbeitung von Sozialplanungen (zuletzt wurde die Pflegesozialplanung für die Landeshauptstadt Schwerin fortgeschrieben) und die Förderung von sozialen Einrichtungen sind weitere Aufgaben des Fachdienstes. Darüber hinaus arbeiten wir im „ Verbund Pflege“ mit den maßgeblichen Akteuren an der Umsetzung der Erkenntnisse aus der Pflegesozialplanung.

Wirtschaftliche Hilfen (Wirtschaftliche Hilfen 1, Wohngeld, Bildung und Teilhabe)

Eine der grundlegenden Aufgaben ist die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Hierzu zählen vor allem die Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Aber auch besondere Sozialleistungen wie Wohngeld, die Hilfen des Bildungs- und Teilhabepakets, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden im Fachdienst Soziales bearbeitet. Die Vermeidung von Obdachlosigkeit als ordnungsrechtliche Aufgabe gehört ebenfalls zum Fachdienst.

Fachgruppe Behindertenhilfe, stationäre Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Eine der grundlegenden Aufgaben ist die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Hierzu zählen die vielfältigen Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen und die Hilfe zur Pflege. Aber auch besondere Sozialleistungen wie die Kriegsopferfürsorge, Blindenhilfe und Landesblindengeld werden im Fachdienst Soziales bearbeitet. Gemeinsam mit den Kranken- und Pflegekassen in Mecklenburg Vorpommern ist die Landeshauptstadt Schwerin Träger des Pflegestützpunktes Schwerin, der organisatorisch dem Fachdienst Soziales zugeordnet ist.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Soziales

Frau Barbara Diessner
Fachdienstleiterin
Raum: 1.099

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2340
+49 385 545-2139

Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Soziales

Frau Janine Scheel
Assistentin
Raum: 1.098

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2340
+49 385 545-2139