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Schülerticket für 1. bis 6. Klasse bitte jetzt neu beantragen: Onlineformular unter www.schwerin.de/schuelerbefoerderung 20.06.2022

 © Landeshauptstadt Schwerin

Auch für das kommende Schuljahr müssen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 wieder das kostenlose Schülerticket beantragen. Am einfachsten geht das über das Onlineformular unter www.schwerin.de/schuelerbefoerderung.

Die Schüler der 7. bis 13. Klasse der allgemeinbildenden Schulen sowie des berufsvorbereitenden Jahres und des Fachgymnasiums an den Beruflichen Schulen müssen keinen Sonderfahrausweis für die kostenlose Schülerbeförderung beantragen. Sie können den Schülerausweis als Fahrausweis nutzen. 

Die Antragsfrist für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 ist für das neue Schuljahr 2022/2023 bereits abgelaufen – doch es wurden noch zu wenige Anträge eingereicht. Der Fachdienst Bildung und Sport bittet daher die Eltern um schnelle Beantragung. Für zu spät eingegangene Anträge kann die fristgerechte Bearbeitung nicht in jedem Fall sichergestellt werden. Die Fahrkosten können dann auch nicht rückwirkend erstattet werden.

Den Sonderfahrausweises zur örtlich zuständigen Schule erhalten Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, wenn der Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule länger als zwei Kilometer beträgt. Die Stadt wird den Berechtigten das kostenlose Schülerticket nach Beantragung wieder gemeinsam mit dem Bewilligungsbescheid im Laufe der Sommerferien zuschicken. Dieser Sonderfahrausweis berechtigt dann während der Schulzeit von Montag bis Freitag dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren.

Ab dem 1. September 2022 kann das Schülerticket nach Auslaufen des bundesweiten 9-Euro-Tickets wieder wie gewohnt am Schalter oder an den Fahrkartenautomaten des Schweriner Nahverkehrs für 10 Euro zu einer vollwertigen Monatskarte aufgewertet werten.

Mit dem zusätzlichen Azubi-Freizeit-Ticket können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen des Nahverkehrs außerhalb des Schulweges auch an den Wochenenden und in den Ferien nutzen. Gültig ist das Upgrade-Ticket aber weiterhin nur in Verbindung mit dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrausweis und dem Schülerausweis.

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