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Bewohnerparkzone V in der Weststadt wird ab 29. März eingerichtet: Bewohnerparkausweis kann ab sofort online beantragt werden 06.03.2023

Ab dem 29. März 2023 wird auch in der Jean-Sibelius-Straße die Bewohnerparkzone V eingerichtet. Der Bewohnerparkausweis kann ab sofort online im Serviceportal unter serviceportal.schwerin.de oder im BürgerBüro beantragt werden. © Landeshauptstadt Schwerin/Ulrike Auge

Der städtische Fachdienst Verkehrsmanagement richtet ab dem 29. März eine neue Bewohnerparkzone in der Weststadt ein. „Diese Maßnahme soll einerseits die Parkchancen der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen und andererseits die Belastung durch übermäßigen Parksuchverkehr verringern“, berichtet der Leiter der Fachgruppe Verkehrsplanung Geert Böcker. 

Die neue Parkregelung wird in der Jean-Sibelius-Straße, der Von-Flotow-Straße sowie dem kurzen südlichen Abschnitt der Wittenburger Straße (zwischen Obotritenring und Jean-Sibelius-Straße mit den geraden Hausnummern 106 - 114) eingeführt. Die Bewohnerparkzone ist durch den Buchstaben V gekennzeichnet. Einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie registriertes Fahrzeug können Personen beantragen, die in diesen Straßenabschnitten meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen. Ebenfalls ein Anrecht haben Bewohner des Obotritenrings der Häuser mit den ungeraden Hausnummern 193 – 243. Ausgenommen sind jedoch Bewohner, welche bereits über einen privaten Stellplatz oder eine Garage in diesem Bereich oder in unmittelbarer Nähe verfügen.

Der Bewohnerparkausweis gestattet das bevorrechtigte Parken in der Bewohnerparkzone V und kann ab sofort online im Serviceportal der Stadt unter serviceportal.schwerin.de oder im Bürgerbüro im Stadthaus beantragt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung unter www.schwerin.de/terminvergabe erforderlich. Der Bewohnerparkausweis kostet 30,70 Euro und ist für ein Jahr gültig.

Die öffentlichen Parkflächen der Bewohnerparkzone V werden überwiegend im Mischprinzip ausgeschildert, sodass entweder mit dem Bewohnerparkausweis oder zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden darf. „Auf die genaue Ausschilderung vor Ort sollte jedoch geachtet werden, da es Ausnahmen gibt, beispielsweise in Höhe der Kindertagesstätte“, weist Geert Böcker hin. „In Zusammenhang mit der neuen Bewohnerparkzone, dem Bau des Justizzentrums sowie einer möglichen Anpassung der Gebührenhöhe des Bewohnerparkausweises ist geplant, die Parksituation weiterer Bereiche der Weststadt zu untersuchen.“

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