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Hunde am Zippendorfer Strand nicht erlaubt
Stadt appelliert an Hundehalter und kündigt Kontrollen an 09.08.2022

 © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt erinnert Hundehalter an das generelle Hundeverbot am Strand in Zippendorf. Dort hatte es in letzter Zeit Beschwerden über freilaufende Hunde und nicht von den Haltern entsorgte Hundehaufen gegeben. Die Stadtverwaltung kündigt an, die Einhaltung der Strandordnung verstärkt zu kontrollieren und Verstöße gegebenenfalls auch mit Bußgeldern zu sanktionieren. 

Der Strand wird in der Badesaison täglich am frühen Morgen durch im Auftrag der SDS, Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin abgesammelt und gereinigt. Leider hinterlassen zusätzlich auch die Badegäste dort jede Menge Müll, trotz ausreichender Ausstattung des Strandes mit entsprechenden Abfallbehältern.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Badeaufsicht des DRK den Kommunalen Ordnungsdienst informieren wird, falls angesprochene Hundehalter auf die Hinweise der Rettungsschwimmer nicht reagieren.

Vor allem der östliche Strandbereich außerhalb des bewachten Strandes wird derzeit verstärkt als Hundetoilette benutzt. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle in der vergangenen Woche wurden 15 Hundehaufen festgestellt. Angesprochene Hundehalter, die dort ihren Hund unangeleint laufen ließen, wurden belehrt, dass das Hundeverbot für den gesamten Strand gilt.

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