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Verkehrswertgutachten und Kaufpreissammlung

© Landeshauptstadt Schwerin-Judith Kobel

Verkehrswertgutachten

 © Landeshauptstadt Schwerin/ Judith Kobel

Eine Aufgabe des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist entsprechend den Festsetzungen des Baugesetzbuches (§ 193 BauGB) und der Gutachterausschusslandesverordnung (§7 GutALVO M-V) die Erstellung von Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken.

Darüber hinaus kann der Gutachterausschuss auch Gutachten über die Höhe von Entschädigungen für Rechtsverluste und andere Vermögensnachteile erstatten - insbesondere bei städtebaulichen oder bodenordnerischen Maßnahmen sowie der Aufhebung oder Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen. Nach dem Bundeskleingartengesetz und nach der Nutzungsentgeltverordnung ist der Gutachterausschuss verpflichtet, Gutachten über die Höhe der ortsüblichen Kleingartenpacht bzw. des ortsüblichen Nutzungsentgeltes zu erstellen. 

Die Erstellung eines Gutachtens kann schriftlich beantragt werden. Antragsberechtigt sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber grundstücksgleicher Rechte und Personen, die entsprechende Vollmachten des vorgenannten Personenkreises haben.

Ein Auszug aus der Gutachterausschusskostenverordnung, aus dem die Gebührenhöhe hervorgeht, ist dem Antragsformular beigefügt.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

 © Landeshauptstadt Schwerin/ Judith Kobel

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte verfügt zur Erfüllung seiner Aufgaben über eine Kaufpreissammlung, die einen umfassenden, objektiven Marktüberblick gestattet. Entsprechend den Festsetzungen des Baugesetzbuches (§195 BauGB) und der Gutachterausschusslandesverordnung (§12 GutALVO M-V) ist „jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.“

In der Kaufpreissammlung mit ihren ergänzenden Datensammlungen werden alle preisbestimmenden Merkmale, wie z. B. Lage, Größe, Erschließungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung etc. erfasst. Sie bildet die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, die Erstellung des Grundstücksmarktberichtes und die Erstellung von Verkehrswertgutachten.

Die Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz. Auskünfte werden in anonymisierter Form bei berechtigtem Interesse und sachgemäßer Verwendung auf Antrag kostenpflichtig (Gebühr 50,00 € zuzüglich für jeden mitgeteilten Kaufpreis 4,00 € bei unbebauten, 7,00 € bei bebauten Grundstücken) erteilt. Für pauschalierte, summarische Auskünfte wird eine Gebühr von 40 % der oben errechneten Summe, mindestens 50,00 € und maximal 200,00 € erhoben.

Beispiel für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung mit Nachweis des berechtigten Interesses

Vergleichsobjekt:
Eigentumswohnung in Schwerin, Musterstraße, Wohnfläche 80-90 m², Baujahr <1949, Weiterverkauf, Ausstattungsstandard mittel, Verkäufe ab 2018

Straße Haus-Nr. Reg.-Jahr Baujahr Kaufpreis (€) Wohn-
fläche (m²)
Kaufpreis/
Wohnfläche (€/m²)
Musterstraße 1 2018 1905 141.950,00 82 1.731,00
Mustermann-Straße 2 2018 1912 155.000,00 81 1.913,50
Beispielstraße 3 2019 1910 130.000,00 90 1.444,50
Muster-Straße 4 2019 1912 200.000,00 87 2.299,00

(zuzüglich Ausstattungsstandard, Vermietungssituation, Besonderheiten, etc.)

Beispiel für eine pauschalierte, summarische Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Vergleichsobjekt:
Eigentumswohnung in Schwerin , Krebsförden, Wohnfläche ca. 60-80 m², Weiterverkauf, Kauffälle ab 2018

"Es liegen 13 Kauffälle vor, die den o.g. Kriterien entsprechen. Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt 72 m² und der bereinigte Kaufpreis beträgt im Durchschnitt 1.226,50 € /m² Wohnfläche."

 

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Gutachterausschuss

Herr Ulrich Frisch
Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin
Raum: 3. Etage Raum 7

Grunthalplatz 3 b
19053 Schwerin

0385 545-2751

Landeshauptstadt Schwerin - Gemeinsame Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse

Herr Sebastian Schulz
Bereich Kaufpreissammlung/Bodenrichtwerte
Raum: 3. Etage Raum 1

Grunthalplatz 3 b
19053 Schwerin

03871 722-6103
03871 722 77-6177

Öffnungszeiten in Schwerin nach telefonischer Vereinbarung.

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