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Infektionsschutz

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Infektionsschutz - Meldung und Beratung

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Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung zu verhindern.
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten werden erfasst und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen ausgewertet.

Einzelheiten zur Meldepflicht von Ärzten und Laboren sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt.

Sind Sie selbst oder Menschen in ihrem familiären und sonstigen sozialen Umfeld an einer übertragbaren (ansteckenden) Krankheit erkrankt, geben wir ihnen Informationen über eine mögliche Ansteckungsgefahr und notwendige Schutzmaßnahmen.

Im persönlichen Gespräch werden mögliche Ansteckungsquellen und mögliche Erkrankungsursachen ermittelt.
Werden auf Grund dieser Erkenntnisse gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen notwendig, so ordnet sie der Fachdienst Gesundheit an.

Zum Beispiel:

  • Untersuchung von Stuhl- und Blutproben
  • Einschränkungen in der Berufsausübung
  • prophylaktische Ausgabe von Medikamenten bei der ansteckenden Hirnhautentzündung (Meningitis)
  • antiepidemische Maßnahmen, z.B. Impfungen

Auf Wunsch erhalten Sie auch Informationen über die allgemeine Situation des Auftretens von meldepflichtigen Erkrankungen im Stadtgebiet.

Das Robert-Koch-Institut hält auf seinen Internetseiten zusätzlich Informationen zum Infektionsgeschehen in Deutschland bereit.

Meldepflichtige Krankheitserreger

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Infektionskrankheiten sind Erkrankungen, die durch Ansteckung mit bestimmten Erregern – z. B. Bakterien und Viren – hervorgerufen werden. Viele Infektionskrankheiten können von Mensch zu Mensch übertragen werden, sind also – umgangssprachlich – ansteckend.

Auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V finden Sie kurze Beschreibungen von Erregern meldepflichtiger Infektionskrankheiten.

Notwendige Schutzmaßnahmen

Wenn Menschen in ihrem familiären, sonstigen sozialem Umfeld oder sie selbst an einer übertragbaren (ansteckenden) Krankheit erkrankt sind, geben wir Ihnen Informationen über eine mögliche Ansteckungsgefahr und notwendige Schutzmaßnahmen.

Wir ermitteln mögliche Ansteckungsquellen und mögliche Erkrankungsursachen.

Gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen werden auf Grund dieser Erkenntnisse durch den Fachdienst Gesundheit angeordnet.

Zum Beispiel:

  • Untersuchung von Stuhlproben
  • Einschränkungen in der Berufsausübung
  • prophylaktische Ausgabe von Medikamenten bei der ansteckenden Hirnhautentzündung (Meningitis)
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