Zulassungsvoraussetzung ist eine Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine vergleichbare Ausbildung an einer Berufsfachschule oder eine entsprechende Qualifikation für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst (z. B. Verwaltungsfachangestellte/r, erste Angestelltenprüfung), Industrie- und Handwerksmeister, staatlich geprüfte Techniker, Absolventen/innen eines Hochschulstudiums (i. d. R. andere Fachrichtung) und mindestens eine einjährige für das Studium qualifizierende Berufspraxis.
Sonderzulassungen sind möglich.